Gebühren

Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVO) vom 01. Januar 2013.

Sie beinhaltet für jede einzelne Leistung (wie zum Beispiel Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beratung usw.) gesonderte Gebührenpositionen.

Die Gebühr bemisst sich nach verschiedenen Gegenstandswerten – je nach abzurechnender Leistung nach Umsatz-, Einkünften oder Zeitaufwand.

Daher ist hier keine allgemeine Aussage über das abzurechnenden Honorar möglich. In einem persönlichen Gespräch legen wir den Umfang der benötigten Tätigkeiten nach Ihren Bedürfnissen oder den Notwendigkeiten des Unternehmens fest. Gerne erstelle ich Ihnen nach Ihren Angaben ein Angebot für die steuerliche Beratung und Begleitung.

Das erste Gespräch ist selbstverständlich für Sie kostenfrei!