Liebe Mandanten,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Erlebnisse und Bilder der letzten Tage werden uns sicher noch einige Zeit begleiten. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien die Zeit gut überstanden haben. Es wird sicher noch lange dauern, bis alle Schäden beseitigt sind, aber die Hilfsbereitschaft und Anteilnahme für die Betroffenen ist überwältigend.

Auch die Finanzverwaltung hat schnell reagiert und  „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres“ veröffentlicht.

Einige Punkte aus diesem Erlass möchten wir Ihnen kurz mitteilen. Einige Informationen  sind sicher auch wichtig für Ihre eventuell betroffenen Arbeitnehmer, leiten Sie daher die Mail gerne auch an diese weiter.

  • Stundung fälliger Steuern
  • Anpassung/Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen durch Buchungsbestätigung/Kontoauszug
  • Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden sowie die Ersatzbeschaffung von beweglichem Anlagevermögen
  • Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine vom Hochwasser betroffenen Arbeitnehmer können steuerfrei sein.
  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung.

Wir haben hier nur ganz knapp die wichtigsten Punkte aufgeführt. Bei Fragen sprechen Sie und bitte an.

Passen Sie auf sich auf!

Hermann Pordzik & Katrin Kompa